Beitragssatzung 2003
§ 1 Beitragsfälligkeit
Der Beitrag ist bis zum 30.06. des Kalenderjahres zu entrichten.
§ 2 Beitragsdifferenzierung
Mitgliedsbeitrag ab 21 Jahre 14 €
Jugendbeitrag Einzelmitglied ab 16 Jahre, Jugendliche in Ausbildung 7 €
Familienbeitrag Familien mit Kindern bis 21 Jahre und Heranwachsende in Ausbildung, Ehepaare 20 €
Förderbeitrag Beitragshöhe selbst festlegen __ €
§ 3 Ausnahmeregel
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine abweichende Beitragshöhe beschließen.